Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Die Gesellschaft Flybaboo SA (nachfolgend Flybaboo) ist eine Schweizer Luftfahrtgesellschaft, die Passagiere auf regionalen kommerziellen Routen transportiert. Ihr Hauptsitz befindet sich in 46 rue de Frontenex, 1207 Genf. Flybaboo ist pflichtgemäß vom Bundesamt für Zivilflüge autorisiert worden, Flüge in der Schweiz zu unternehmen. Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten für alle von Flybaboo SA unternommenen Flüge.

Artikel 1: Definition

1.1 Betreiber
"Betreiber" bezeichnet Flybaboo;

1.2 Gepäck
"Gepäck" bezeichnet Ihr persönliches Eigentum, welches Sie in Verbindung mit Ihrem Flug begleitet;

1.3 Buchungsreferenz (PNR)
"Buchungsreferenz" bezeichnet die Referenznummer, welche Ihnen von uns zur Identifizierung Ihrer Flugreservierung gegeben wird.

1.4 Konvention
"Konvention" bezeichnet die folgenden anwendbaren Konventionen:
- Das Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, unterschrieben in Warschau am 12. Oktober 1929 (das Warschauer Abkommen) und dazu gemachte Abänderungen;
- das Zusatzabkommen zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr, unterschrieben in Guadalajara am 18. September 1961 (das Guadalajara-Zusatzabkommen);
- das Abkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Regeln über Beförderung im internationalen Luftverkehr, unterschrieben in Montreal am 28. Mai 1999 (das Montreal Abkommen);

1.5 Schaden
"Schaden" beinhaltet Tod, Verletzungen oder körperlichen Schaden eines Passagiers, sowie Verlust, teilweiser Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Gepäcks, welche sich aus dem Transport oder damit verbundenen von uns ausgeführten Leistungen ergeben.

1.6 Passagier oder Sie (Ihr/ selbst)
"Passagier" und "Sie" sind gleichbedeutend und bezeichnen jede Person, die in einem Flugzeug aufgrund Erwerb eines Flugtickets transportiert wird oder transportiert werden soll.

1.7 Sonderziehungsrechte (SZRe)
"Sonderziehungsrechte" bezeichnet die Währungseinheit, die vom Internationalen Währungsfond definiert wird.

1.8 Ticket
"Ticket" bezeichnet die Bestätigung der Flugdetails, zu denen die Buchungsreferenz gehört, sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Bording Passes, der beim Einchecken ausgehändigt wird;

1.9 Allgemeine Beförderungsbedingungen
Allgemeine Beförderungsbedingungen" bezeichnet die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Beförderung.

1.10 Wir (unser/ selbst/ uns)
"Wir" bezeichnet Flybaboo.

Artikel 2: Anwendbarkeit


2.1 Allgemein 
Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten für alle von uns unternommenen Flüge, die Artikel 2.2 unterliegen.

2.2 Aufhebende Gesetze
Sollten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen oder ein Teil dieser zwingendem Recht entgegenstehen, eingeschlossen der Abkommen, welche für unseren Beförderungsvertrag gelten, so gelten diese Gesetze.

Artikel 3: Tickets


 
3.1 Beförderungsvertrag
Das Ticket ist Beweis des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Beförderungsvertrags. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen dieses Vertrags bestehen aus dem Ticket und diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Kopien dieser können bei uns auf Verlangen erhalten werden.

3.2 Gültigkeit
Tickets sind nicht übertragbar. Ein Ticket ist nur für den/ die in der ursprünglichen Buchung genannten Passagier(e) und Flug gültig. Nachfolgende Änderungen sind nur mit unserer Zustimmung und in Übereinstimmung mit Artikel 5.2 gültig.

Artikel 4: Flugpreise


 
4.1 Allgemein 
Flugpreise sind nur für die Beförderung vom Ausgangsflughafen zum Zielflughafen zu entrichten. Der Flugpreis enthält keinen Transportservice am Boden zwischen den beiden Flughäfen oder zwischen den Flughäfen und der Stadt.

4.2 Tarife
Der Flugpreis wird in Übereinstimmung mit unseren Tarifen errechnet, die am Tag der Bezahlung des Tickets für den gebuchten Flug gelten. Sollten Sie Ihren Flug ändern wollen, so könnten zusätzliche Kosten entstehen, wie in Artikel 5.2 erläutert.

4.3 Steuern und Extrakosten
Sämtliche von der Regierung oder anderen Autoritäten auferlegte Steuern oder Extrakosten, eingeschlossen der von den Flughäfen auferlegten Kosten, in Hinsicht auf Sie und/ oder Ihren Flug, sind von Ihnen an uns zusätzlich zu den Flugpreisen zu zahlen. Diese Steuern und Kosten werden von der Regierung und jeder anderen Autorität regelmäßig geändert und können nach dem Datum der Buchung auferlegt werden. Wird eine Steuer oder Extraabgabe nach der Buchung auferlegt oder angehoben, so haben Sie diese noch vor dem Abflug zu zahlen. Ähnlich haben Sie, sollte eine Steuer oder Extraabgabe verringert oder abgeschafft werden, bevor wir sie zahlen müssen, das Recht auf Rückerstattung von unserer Seite.

4.4 Kreditkartenkosten
Zur Deckung der Kreditkartenkosten wird von Ihnen die Zahlung eines Pauschalpreises verlangt. Die Höhe dieses Pauschalpreises wird auf der Webseite ausgewiesen und zudem auf der Buchungsbestätigung erwähnt.

4.5 Angegebener Preis bei Buchung
Zum Zeitpunkt Ihrer Buchung beinhaltet der angegebene Preis für jeden Flug bereits die von Ihnen zu zahlenden auferlegten Steuern und Abgaben, wie in Artikel 4.3 erwähnt, sowie die Kreditkartenkosten, wie in Artikel 4.4 erwähnt.

4.6 Währung
Flugpreise, Steuern und Extrakosten sind in der Währung zu zahlen, in welcher der Preis ausgezeichnet ist, solange von uns nicht anders bestimmt.

Artikel 5: Buchungen


5.1 Buchungsvoraussetzungen
Die Buchung eines bestimmten Flugs wird durch Ausstellung einer Buchungsreferenz bestätigt. Es besteht kein Bedarf, einen Flug vor dem Einchecken zu bestätigen.

5.2 Änderungen 

BEDINGUNGEN NACH TYPOLOGIE FUER ALLE FLUGZIELE AUSSER VON UND NACH LUGANO

BABOO
für Tarifklassen T,N,U,V,M :

Flexibilitaet :
Änderung des Datums: Nicht möglich
Änderung der Destination: Nicht möglich
Änderung des Namens: Nicht möglich
Stornierung: Nicht möglich

Diensleistung :
Lounge: Nicht zur Verfuegung
Aufgegebenes Gepäck: 20kg + 1 Handgepaeck
Übergewicht: 10 CHF/1 kg
Speisen und Getränke: kostenlose Verpflegung, die Art der Mahlzeit richtet sich nach der Destination und der Tageszeit

BABOO PROMO
für Tarifklassen R :

Flexibilitaet :
Änderung des Datums: Nicht möglich
Änderung der Destination: Nicht möglich
Änderung des Namens: Nicht möglich
Stornierung: Nicht möglich

Diensleistung :
Lounge: Nicht zur Verfuegung
Aufgegebenes Gepäck: 20kg + 1 Handgepaeck
Übergewicht: 10 CHF/1 kg
Speisen und Getränke: kostenlose Verpflegung, die Art der Mahlzeit richtet sich nach der Destination und der Tageszeit

BABOO TWIST
für Tarifklassen L,B,H,O,K,S:

Flexibilitaet :
Änderung des Datums: Vor Abflug, 50CHF Aufschlag auf den ursprünglich reservierten Tarif
Änderung der Destination: Nicht möglich
Änderung des Namens: Nicht möglich
* 20% Belastung fur Mittelstrecken-Destinationen wie St Petersbourg, Kiev,Sofia, Tangiers
* 30% Belastung fur Kurzstrecken-Destinationen wie Biarritz, Florenz, Neapel, Nizza, Rom, St Tropez, Valencia, Venedig, Wien

Diensleistung :
Lounge: Nicht zur Verfuegung
Aufgegebenes Gepäck: 20kg + 1 Handgepaeck
Übergewicht: 10 CHF/1 kg
Speisen und Getränke: kostenlose Verpflegung, die Art der Mahlzeit richtet sich nach der Destination und der Tageszeit


BABOO SMART
für Tarifklasse Y:

Flexibilitaet :
Änderung des Datums: Ohne Aufpreis bis einen Tag nach Abflug möglich
Änderung der Destination: Nicht möglich
Änderung des Namens: Nicht möglich
Stornierung: Ohne Aufpreis bis einen Tag nach Abflug möglich
Diensleistung :
Lounge: Ohne Aufpreis; nicht zur Verfuegung in Biarritz, Neapel St-Tropez and Florenz
Aufgegebens Gepäck: 30kg + 2 Handgepaecke
Übergewicht: 10 CHF/1 kg
Speisen und Getränke: kostenlose Verpflegung, die Art der Mahlzeit richtet sich nach der Destination und der Tageszeit

BEDINGUNGEN FÜR ALLE ANGEBOTSARTEN VON UND NACH LUGANO

Flexibilität:
Änderung des Datums: bis 1 std vor Abflugvor der  Aufpreis 50 CHF + aktueller Tarif
Reservierte Klasse
Änderung des Flugziels: Nicht möglich
Änderung des Namens: Nicht möglich
Stornierung: Nicht möglich

Service:

Lounge: NEIN
Aufgegebenes Gepäck: 20 kg + 1 Handgepäck
Übergewicht: 10 CHF/1 kg
Spisen und Getränke: Kostenlose Mahlzeit.

5.3 Bezahlung
Der Flugpreis inklusive aller Steuern und Gebühren Ihres gebuchten Flugs ist in voller Höhe bei der Buchungsbestätigung zu zahlen. Sollte der volle Preis bei Buchungsbestätigung nicht bezahlt worden sein, so können wir die Buchung zu jedem Zeitpunkt vor dem Einchecken annullieren.

5.4 Datenschutz
Sie stimmen zu, dass Ihre Daten an uns zu folgendem Zweck gegeben wurden: Buchung einer Beförderung und Zustellung einer Buchungsbestätigung, Bereitstellung und Entwicklung von Zusatzleistungen und -einrichtungen, direkte Vermarktung (Sie haben das Recht, Ihre Zustimmung zu entziehen), Überprüfung von Kreditkarten oder anderen Karten zur Zahlung, Ausführung von Beförderungsformalitäten eingeschlossen Kommunikation zu den zuständigen Autoritäten. Für diese Zwecke ermächtigen Sie uns, Ihre persönlichen Daten zu behalten und zu nutzen und sie unseren Büros, autorisierten Verkäufern, Regierungsbehörden, anderen angeschlossenen Transportgesellschaften oder den oben genannten Serviceanbietern zu übermitteln.

5.5 Sitzordnung
Wir können nicht für einen bestimmten Sitzplatz im Flugzeug garantieren. Sie stimmen zu, den Ihnen zugewiesenen oder anderweitig freigemachten Sitzplatz zu akzeptieren.

5.6 Keine Rückerstattung
Der Flugpreis und die Kreditkartengebühr werden nicht zurückerstattet, sollten Sie es versäumen, Ihren gebuchten Sitzplatz einzunehmen.

5.7 Zwischenlandung
Zwischenlandungen sind in den im Ticket eingetragenen und im Flugplan aufgelisteten Zwischenlandungsorten erlaubt.

Artikel 6: Passagiere


6.1 Schwangere Frauen
Frauen, die sich in  der 28. Schwangerschaftswoche oder darüber befinden, ist ohne ärztliches Attest das Besteigen unserer Flugzeuge nicht gestattet. Wir erlauben keine Frauen, die sich über der 35. Schwangerschaftswoche befinden, an Bord unserer Flugzeuge.

6.2 Kinder
Wir akzeptieren keine Kinder unter 12 Jahren ohne Begleitung. Kinder unter 12 Jahren können von einem Passagier mit einem Alter von mindestens 18 Jahren oder einem Familienmitglied im Alter von mindestens 16 Jahren begleitet werden.

6.3 Behinderte Passagiere oder Passagiere mit besonderen Bedürfnissen
Behinderte Passagiere oder Passagiere mit besonderen Bedürfnissen werden von uns durch eine Mitteilung zum Zeitpunkt der Buchung akzeptiert.

6.4 Flybaboo hilft Kunden mit Behinderungen, sollte dies bei der Buchung verlangt werden.
Diese Hilfe muss im Voraus über unser Buchungszentrum über die Telefonnummer 848 445 445 bestellt werden.

6.5 Hilfe
Hilfe für Kinder, behinderte Passagiere oder Passagiere mit besonderen Bedürfnissen kann durch Anfrage zum Zeitpunkt der Buchung bereitgestellt werden. Die Kosten für diese Hilfe hängen von der Art der verlangten Hilfe und den betroffenen Flughäfen ab und sind von Ihnen zu entrichten.

6.6 Recht auf Beförderungsverweigerung
Wir haben das Recht, die Beförderung von Ihnen oder Ihrem Gepäck auf unseren Flügen zu verweigern, wenn wir bei Ausübung des Rechts einen der folgenden Gründe angeben: (a) diese Handlung ist aus Sicherheitsgründen nötig; (b) diese Handlung ist aufgrund geltender Rechtsvorschriften, Vorgaben oder Bestimmungen nötig; (c) Ihr aktueller Status, eingeschlossen die Einwirkung von Alkohol oder Drogen, stellt eine Gefahr für Sie selbst, andere Passagiere oder unsere Crew dar; (d) Sie haben bereits bei früheren Flügen durch Verfehlungen auf sich aufmerksam gemacht; (e) Sie haben die auferlegten Flugpreis, Steuern und Kosten nicht bezahlt.

6.7 Verhalten an Bord des Flugzeugs
Sollten Sie durch Ihr Verhalten im Flugzeug das Flugzeug, eine Person oder Eigentum in Gefahr bringen, den Anweisungen der Crew keine Folge leisten, Drohungen, Schimpfworte oder Beleidigungen gegenüber unserer Crew oder anderer Passagiere benutzen, oder aber sich in inakzeptabler, bedrohender oder beleidigender Weise gegenüber unserer Crew oder den Passagieren verhalten, werden wir die nötig erscheinenden Maßnahmen ergreifen, um dieses Verhalten zu unterbinden, was auch körperliche Einschränkung mit einschließt. Aus Gründen der Sicherheit ist der Gebrauch von elektronischen Geräten wie Mobiltelefone, Computer, CD und DVD Abspielgeräte und elektronische Spiele an Bord des Flugzeugs verboten. Ausgenommen sind Hörgeräte und Herzschrittmacher.

Artikel 7: Einchecken und Verwaltungsformalitäten


7.1 Termine für das Einchecken
Sie sollten mit genügend Zeit vor dem geplanten Abflug am Flughafen ankommen, um die Regierungsformalitäten und das Einchecken durchführen zu können. Das Einchecken beginnt normalerweise eine Stunde vor der geplanten Abflugszeit. Sollten Sie sich nicht 45 Minuten vor der geplanten Abflugszeit Ihres Fluges für das Einschecken präsentieren oder aber keine ausreichenden Reisedokumente mit sich führen und nicht abflugbereit sein, so können wir Ihre Beförderung verweigern und können für mögliche Verluste aus Ihrer Unfähigkeit, vorliegendem Artikel zu entsprechen, nicht haftbar gemacht werden.  Sollten wir Sie aufgrund Ihrer späten Ankunft zum Einchecken abweisen, so haben Sie keinerlei Recht auf Rückerstattung oder Verlegung auf einen anderen Flug.

7.2 Erfordernisse für das Einchecken
Beim Einchecken haben Sie die Buchungsreferenz des Fluges, den Sie bei uns gebucht haben, vorzulegen.

7.3 Gültige Reisedokumente
Zum Zeitpunkt des Eincheckens haben Sie für sämtliche Flüge, auch innerhalb der Schweiz, die für die Schweiz und dem Schengener Abkommen angehörigen Länder gültigen Reisedokumente vorzulegen. Wir haben das Recht, jedoch nicht die Verpflichtung, die Gültigkeit dieser Dokumente zu überprüfen. Aufgrund des Risikos der Umleitung eines Fluges auf einen Flughafen außerhalb der Schweiz haben wir das Recht, Ihr Einchecken zu verweigern. Sollten Sie aufgrund mangelnder gültiger Reisedokumente nicht einchecken können, so haben Sie kein Recht auf Rückerstattung oder Verlegung auf einen anderen Flug. Zudem haben Sie, sollten Sie die Erlaubnis zum Einchecken erhalten haben, jedoch am Zoll oder bei den Einwanderungsbehörden zu einem Zeitpunkt Ihrer Reise oder bei der Passkontrolle am Ziel Ihrer Reise aufgehalten worden sein, kein Recht auf Rückerstattung und sind zudem uns gegenüber haftbar für alle Kosten, die aus der Unmöglichkeit, Ihre bei uns gebuchte Reise fortzuführen, entstehen.

Artikel 8: Gepäck


8.1 Aufgegebenes Gepäck
Jeder Passagier darf gebührenfrei bis zu 2 Standardgepäckstücke mit einem Maximalgesamtgewicht von 20kg aufgeben. Bei Abgabe des aufzugebenden Gepäcks nehmen wir dieses in Gewahrsam und händigen Ihnen eine Identifikationsmarke für jedes aufgegebene Gepäckstück aus.

8.2 Nicht aufgegebenes Gepäck
Jeder Passagier darf gebührenfrei ein Standardhandgepäckstück mit einem Maximalgewicht von 8kg und den Maßen 55x40x20cm mit sich führen. Wir haben das Recht, Übergepäck abzulehnen. Wir bitten Sie, uns im Voraus darüber zu informieren, wenn Sie Übergepäck mit sich führen möchten, insbesondere, wenn es unhandlich ist.

8.3 Übergepäck
Für Übergepäck, welches das in den Artikeln 8.1 und 8.2 festgelegte Gesamtgewicht des Gepäcks überschreitet, haben Sie eine zusätzliche Gebühr von CHF 10.- pro Kilo Übergewicht zu zahlen.

8.4 Nicht akzeptable Gepäckstücke
Wir haben das Recht, den Transport bestimmter Gegenstände zu verweigern, solange diese, nach unserer persönlichen Einschätzung, nicht in einem Koffer oder anderem entsprechenden Behältnis verstaut werden, um einen sicheren Transport zu versichern, und haben zudem das Recht, den Weitertransport dieser Gegenstände zu verweigern, sobald sie entdeckt werden. In Ihrem Gepäck dürfen sich keine Gegenstände befinden, welche das Flugzeug, Personen oder Eigentum an Bord des Flugzeugs gefährden können. Eingeschlossen sind zudem die in den von der International Air Transport Association (IATA) festgelegten Bestimmungen zu Gefahrengegenständen sowie die in den technischen Bestimmungen zum sicheren Transport von Gefahrengegenständen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation aufgelisteten Gegenstände. Zudem dürfen Sie keine Gegenstände in Ihrem Gepäck aufgeben, welche von den geltenden Rechtsvorschriften des Abflugs- und Zielortes verboten sind. Feuerwaffen, Sprengstoffe, radioaktives Material, entzündliche Produkte, Gas, infektiöse Substanzen sowie ähnliche gefährliche Gegenstände (welche unserem persönlichen Urteil unterliegen) dürfen nicht als Gepäck mitgeführt werden. Feuerwaffen und Munition zur Jagd und Sportabsichten dürfen nur dann als aufzugebendes Gepäck mitgeführt werden, wenn sie beim Einchecken angegeben und sicher verpackt sind, in Übereinstimmung mit den Standardbestimmungen der IATA und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation. Waffen wie Schwerter, Messer und ähnliche Objekte können nach unserer persönlichen Entscheidung nur als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden. Ihr aufgegebenes Gepäck darf keine zerbrechlichen oder verderblichen Gegenstände, Geld, Bürgschaften, Wertgegenstände jeder Art, Schmuck, Computer, elektronische Geräte, Dienstdokumente, Reisepässe oder andere Ausweisdokumente enthalten. Wir können für Verlust oder Schaden an diesen Gegenständen nicht haftbar gemacht werden. Der Transport von Tieren ist verboten. Tiere können mit vorheriger Ankündigung zum Zeitpunkt der Buchung in Besitz der nötigen Gesundheitszertifikate und Genehmigungen transportiert werden. Der Transport von menschlichen Überresten ist verboten.

8.5 Durchsuchungsrecht
Aus Sicherheitsgründen können wir von Ihnen die Erlaubnis einer Durchsuchung, Röntgenuntersuchung oder andere Untersuchungsarten an Ihnen und Ihrem Gepäck verlangen. Ihr Gepäck kann zudem in Ihrer Abwesenheit durchsucht werden. Wenn Sie diesen Aufforderungen nicht Folge leisten, haben wir das Recht, die Beförderung von Ihnen oder Ihrem Gepäck ohne Rückerstattung oder anderer Haftung zu verweigern.

8.6 Gepäckabholung
Sie sind aufgefördert, Ihr Gepäck so schnell wie möglich am Zielort entgegenzunehmen. Wir haben das Recht, eine Lagerungsgebühr zu erheben, sollten Sie Ihr Gepäck nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abholen. Sollte aufgegebenes Gepäck nicht innerhalb von 3 Monaten, nachdem es zur Verfügung gestellt wurde, abgeholt worden sein, so haben wir das Recht, es ohne Haftung Ihnen gegenüber zu entsorgen.

8.7 Änderung zu den Sicherheitsbestimmungen des Handgepäcks

IMPORTANT WICHTIG

Die folgende Information betrifft alle Fluggesellschaften der ERA, die innerhalb, in oder aus der EU fliegen. Diese werden mit relativ kurzer Ankündigung eingeführt werden und lassen den Fluggesellschaften wenig Zeit, sich an die logistischen und räumlichen Probleme anzupassen.

Diese neuen Regelungen werden aller Voraussicht nach weitere Verwirrung der Passagiere beim Verständnis der Voraussetzungen ergeben und sogar ablehnende Reaktionen bei den Passagieren hervorrufen, was zu weiteren ausgedehnten Verspätungen führen kann. So werden zum Beispiel Passagiere, welche duty-free "Flüssigkeiten" außerhalb der EU erwerben und diese in die EU einführen wollen, diese erworbene duty-free "Flüssigkeit" abgeben müssen, wenn sie diese als Handgepäck mit sich führen.

Bitte setzen Sie die Flugzeugcrew, die Passagierabwicklung und anderes relevantes Bodenpersonal von den neuen Bestimmungen in Kenntnis.

Am 10. August 2006 wurde eine mögliche Verschwörung entdeckt, in Flugzeugen mit dem Ziel USA Bomben zu zünden, die mit flüssigem Sprengstoff hergestellt worden waren. Die Europäische Kommission hat darauf mit der Beschränkung aller Flüssigkeiten, die Passagiere hinter die Durchsuchungsbereiche und dann an Bord des Flugzeugs tragen dürfen, reagiert. Die neue Direktive EU 1546/2006 beschränkt Flüssigkeiten, die Passagiere hinter die Durchsuchungsbereiche tragen können, ob am Körper oder als Handgepäck, und tritt ab Montag, dem 06. November 2006, in Kraft.

Diese Direktive betrifft alle Flüge, die von Flughäfen in der EU abfliegen (eingeschlossen Norwegen und die Schweiz) ungeachtet ihres Ziels und der Nationalität des Beförderers, so dass derselbe Sicherheitsstand  innerhalb der Europäischen Union erreicht wird. Diese Direktive betrifft nur das Handgepäck, da aufgegebenes Gepäck während  des Flugs nicht zugänglich ist.

Weiterhin verlangen die neuen Bestimmungen von den Passagieren, ihre Mäntel und Jacken an den Sicherheitsbereichen abzulegen und Notebooks und andere elektronische Geräte aus dem Handgepäck zu nehmen, um sie getrennt durchsuchen zu können.

Schließlich wird diese Direktive die Größe des Handgepäcks innerhalb von 6 Monaten auf ein Maximum von 56cm x 45 cm x 25 cm beschränken, wobei es für Musikinstrumente o.ä. die Möglichkeit zur Ausnahme gibt. Rollstühle und Kinderwagen, die vom Passagier genutzt werden, werden zugelassen, solange sie einer ordentlichen Durchsuchung ausgesetzt werden. DAHINGEGEN wurden die Bestimmungen abgeändert, um dem Personal, eingeschlossen der Flugcrew, den Transport von Flüssigkeiten und größerem Handgepäck in den Sicherheitsbereich des Flughafens oder ins Flugzeug zu gestatten. Natürlich wird das Personal bei Betreten kritischer Bereiche des Sicherheitsbereichs durchsucht.

Die weiteren Anforderungen an das Handgepäck (ab Mai 2007) werden die Anzahl der als Handgepäck mitgeführten Gepäckstücke eines Passagiers nicht reduzieren.

BEACHTEN SIE, dass diese Bestimmung ohne Vorurteil von jedem Mitgliedstaat mit zusätzlichen Beschränkungen verstärkt werden können, je nach persönlicher Einschätzung der Bedrohung. Dies ist zum Beispiel auf Flügen in die UK der Fall.

Zusammenfassung: Die neuen Regelungen betreffen alle Flüssigkeiten, da die Durchsuchungsgeräte nicht schnell genug zwischen Flüssigkeiten unterscheiden können, um auf einem Flughafen zum Einsatz zu kommen.

Passagieren wird der Transport von kleinen Mengen an Flüssigkeiten, die zu klein sind, um gefährliche Sprengstoffe herzustellen (in Behältern von maximal 100ml), hinter die Durchsuchungsbereiche gestattet. Sie dürfen also kleine Mengen von Toilettenartikeln und Parfum im Handgepäck mit sich tragen. Die neuen Bestimmungen sehen auch eine Ausnahme bei Medikamenten und benötigten Diätprodukten wahrend eines Flugs, eingeschlossen Babynahrung, vor. Passagiere dürfen diese Artikel auch weiterhin mit sich im Handgepäck tragen.

Zudem dürfen Passagiere auch Flüssigkeiten wie Getränke oder Parfum mit an Bord des Flugzeugs nehmen, wenn diese hinter dem Bereich der Bordingpasskontrolle erworben werden. Die Bestimmungen sehen Vorsichtsmaßnahmen vor, um Öffnen oder Änderung nach Erwerb zu verhindern.


Die Passagiere müssen sämtliche Kleinmengen an Flüssigkeiten in ihrem Handgepäck verstauen und am Durchsuchungsbereich folgendermaßen vorweisen:

Als "Flüssigkeiten" definierte Artikel müssen in einzelnen Behältern mit einem Volumen von nicht mehr als 100ml oder einer gleichvolumigen Bezeichnung vorgewiesen werden. Diese Behälter sind wiederum in einer transparenten versiegelbaren Plastiktüte mit einem Maximalvolumen von einem Liter (1 L) (ungefähr 20 cm x 20 cm Größe) zu verstauen.

Der Inhalt eines jeden Behälters hat dem durchsuchenden Beamten deutlich erkennbar zu sein, die Plastiktüte muss komplett verschlossen und versiegelt sein. Unter Flüssigkeiten fallen: Gel, Flüssigmascara, und flüssiger Lippenstift, Cremes, Lotionen, flüssig/fest Mischung (Joghurt, Frischkäse, Schmelzkäse) sowie der Inhalt von unter Druck stehenden Behältern wie Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole und weitere Artikel mit ähnlicher Konsistenz.

Diese Liste ist nicht abschließend und wird ständig weiterentwickelt.

Ausnahmen können gemacht werden, wenn die Flüssigkeit:

1) während des Flugs verwendet wird und entweder für medizinische Zwecke verwendet wird oder eine besondere Diätvorschrift ist, was auch Babynahrung einschließt. Bei Verlangen ist ein Beweis der Echtheit der freizustellenden Flüssigkeit zu liefern.

2) hinter dem Bereich der Bordingpasskontrolle im Flughafen von Händlern, die genehmigten Sicherheitsmaßnahmen als Teil des Sicherheitsprogramms unterliegen, erworben wurde, unter der Voraussetzung, dass die Flüssigkeit in einer Tasche verpackt ist, welche sicherheitsverpackt ist, und einen zufrieden stellenden Beweis des Erwerbs im Flughafen am vorliegenden Tag aufweist.

3) im Sicherheitsbereich von Händlern, die den genehmigten Sicherheitsmaßnahmen als Teil des Flughafensicherheitsprogramms unterliegen, erworben wurde.

4) an einem anderen Flughafen der EU erworben wurde unter der Voraussetzung, dass die Flüssigkeit in einer Tasche verpackt ist, welche sicherheitsverpackt ist, und einen zufrieden stellenden Beweis des Erwerbs im Flughafen am vorliegenden Tag aufweist.

5) an Bord eines Flugzeugs einer anderen Luftverkehrsgesellschaft der EU erworben wurde unter der Voraussetzung, dass die Flüssigkeit in einer Tasche verpackt ist, welche sicherheitsverpackt ist, und einen zufrieden stellenden Beweis des Erwerbs im Flugzeug am vorliegenden Tag aufweist.

Eine Mitteilung" Verständnis der Direktive 1546/2006" wird von der Direktorenstelle an alle ERA Mitgliedsfluggesellschaften und Flughafensicherheitsdienste geschickt werden. Zudem wird von ACI Europe und AEA eine Kurzinformation für alle Passagiere vorbereitet, welche ebenfalls weitergeleitet wird.

Artikel 9: Abflugzeiten und Streichung von Flügen


9.1 Abflugzeiten
Wir bemühen uns, Sie und Ihr Gepäck so schnell wie möglich zu befördern, so weit keine anderen Vorsehungen in diesem Artikel vorrangig sind, um den öffentlichen Abflugzeiten am Tag des Abfluges zu entsprechen. Die auf der Zeittafel, dem Abflugzeitplan oder anderswo angezeigten Zeiten sind keine Garantie und sind nicht Teil des Beförderungsvertrags.

9.2 Streichung von Flügen
Wir haben das Recht, Flüge zu jedem Zeitpunkt nach einer Buchung zu streichen, wenn dies nach unserer Einschätzung durch Umstände begründet wird, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, oder aufgrund von Sicherheitsgründen. Wir möchten Sie besonders darauf hinweisen, dass die Flüge GVA-LUG regelmäßig, vor allem in der Winterperiode, aufgrund der Wetterbedingungen gestrichen werden. Bei Streichung eines Fluges werden wir Ihren Sitzplatz auf den nächsten freien Flug zum selben Zielort verlegen (je nach Verfügbarkeit). Eine Rückerstattung des Flugpreises findet nicht statt.

9.3 Umleitung
Im Fall einer Umleitung werden wir dafür sorgen, dass Sie zum ursprünglich geplanten Flughafen, auf dem Ihr Flug landen sollte, transportiert werden. Sollten Sie die von uns bereitgestellten Transportmittel bei Ankunft des umgeleiteten Fluges nicht nutzen, so haben Sie keinen Anspruch auf einen späteren Transport auf unsere Kosten.

Artikel 10: Entschädigung bei Überbuchung


10.1 Allgemein 
Unsere allgemeine Politik sieht ein Überbuchen der Flüge nicht vor. Wir geben nicht mehr Flugtickets aus, als Sitzplätze zur Verfügung stehen. Trotzdem kann es aufgrund technischer Probleme mit unserem Computersystem zu Überbuchungen kommen. Sollten wir die Beförderung aufgrund von Überbuchung ablehnen müssen, so erhalten Sie eine Entschädigung, wenn: a) Sie ein ordentlich ausgestelltes Flugticket besitzen; b) Sie alle Flugpreise, Steuern und Extraabgaben in Verbindung mit der Buchung bezahlt haben; und c) Sie sich in angemessener Frist beim Check-in Schalter melden.

10.2 Prioritäten bei Überbuchung
Für die Entschädigung werden wir in Reihenfolge zunächst nach Passagieren suchen, die nicht bereit sind, an Bord zu gehen. Bei der Zuweisung der Sitzplätze in einem überbuchten Flug haben unbegleitete Kinder und kranke oder behinderte Personen Vorrang vor anderen. Dann werden die Sitze den übrigen Passagieren in der Reihenfolge, in der sie für den Flug eingecheckt haben, zugewiesen, solange keine weiteren nicht diskriminierenden oder rechtlichen Gründe vorliegen.

Artikel 11: Rückerstattungen


11.1 Allgemein 
Sie haben grundsätzlich nicht das Recht, Rückerstattungen der Flugpreise und Kreditkartenkosten zu erhalten, wie in Artikel 10 beschrieben. Jedoch können wir, nach unserer persönlichen Entscheidung, Ihnen den Flugpreis und die Kreditkartenkosten ganz oder teilweise zurückerstatten, oder Sie auf einen anderen Flug verlegen.

11.2 Steuern und Extrakosten
Sollten Sie nach der Buchung nicht wünschen, Ihre Reise anzutreten, so haben sie das Recht, die Steuern und Extrakosten in Übereinstimmung mit Artikel 4.3 zurück zu verlangen, die nicht zu zahlen sind, da Sie den Flug nicht angetreten haben. Wir haben das Recht, eine angemessene Gebühr für unsere Leistungen von der Rückerstattung abzuziehen, sollten Sie trotz Verfügbarkeit des Fluges diesen nicht antreten. Eine entsprechende Forderung muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des vorgesehenen Fluges eingereicht werden.

Artikel 12: Haftung für Schäden


12.1 Allgemein 
In Übereinstimmung mit der Internationalen Beförderung wie im Abkommen definiert sind die Haftungsregeln des Abkommens anzuwenden. Die Vorgaben des Schweizer Rechts gelten für Inlandflüge in der Schweiz. Solange in diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen nichts anderes vereinbart wurde, haften wir nur für erstattungsfähige Schäden für bewiesenen Verlust, in Übereinstimmung mit dem Abkommen oder anzuwendendem Gesetz. Jede von uns zu übernehmende Haftung für Schäden wird vermindert, wenn wir in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Gesetz beweisen können, dass Sie zum Schaden beigetragen haben oder diesen verursacht haben. Wir sind nicht für Schäden verantwortlich, die sich aus der Befolgung gesetzlicher oder amtlicher Bestimmungen oder Anweisungen ergeben. Wir sind nicht verantwortlich für Krankheiten, Verletzungen oder Tod, wenn diese sich aus Ihrer bestehenden körperlichen Verfassung ergeben. Keine Bemerkung in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen darf als Verzicht der Begrenzung oder des Ausschlusses der Haftung unter dem Abkommen oder dem Schweizer Gesetz verstanden werden.

12.2 Schaden an Gepäck und Verspätung
In Übereinstimmung mit dem Abkommen sind wir für Schäden am aufgegebenen Gepäck und Verspätung des Gepäcks verantwortlich. Wir sind für Schäden an nicht aufgegebenem Gepäck nur dann verantwortlich, wenn der Schaden durch unsere Schuld oder Unachtsamkeit entstanden ist. Im Fall eines Schadens an aufgegebenem Gepäck ist unsere Haftung aus 17 SZRe pro Kilogramm begrenzt. Im Fall eines Schadens an nicht aufgegebenem Gepäck ist unsere Haftung aus 332 SZRe pro Passagier begrenzt. Sollten vom anzuwendenden Gesetz weitere Begrenzungen angegeben sein, sind diese gültig. Sollten wir in Übereinstimmung mit dem Abkommen von Montreal haftbar sein, so ist die Haftung für aufgegebenes und nicht aufgegebenes Gepäck auf 1'000 SZRe pro Passagier begrenzt. Wurde bei Aufgabe des Gepäcks das Gewicht nicht verzeichnet, so ist anzunehmen, dass dieses das Maximalgewicht nicht überschritten hat. Im Fall aufgegebenen Gepäcks mit einem höheren Wert, welches uns beim Einchecken mitgeteilt wurde und von uns mit einer Zusatzgebühr belegt wurde, so ist unsere Haftung auf diesen höheren Wert beschränkt. Sollten wir in Übereinstimmung mit dem Abkommen von Montreal haftbar sein, so ist die Haftung für Schäden aufgrund von Verspätung auf 4'150 SZRe pro Passagier begrenzt.
(1 SZR = 1,86 CHF und 1,17 EUR ungefähre Angabe)

12.3 Personenschaden
In Übereinstimmung mit dem Abkommen sind wir für Ihren Tod, Verletzung oder andere körperliche Beeinträchtigungen verantwortlich. Hiermit bestätigen wir, dass wir eine Haftungsversicherung mit einer Deckung von mindestens 100'000 SZRe und nicht weniger als der von der Schweizer Bundesbehörde für Zivilluftfahrt verlangten  Mindestsumme pro Passagier besitzen. Bei Forderungen bis 100'000 SZRe werden wir keinerlei Verteidigung vorlegen, um unsere Haftung zu begrenzen oder auszuschließen. Bei Forderungen über 100'000 SZRe können wir entlastet werden, sollten wir beweisen können, dass wir und unsere Vertreter die nötigen Maßnahmen ergriffen haben, um den Schaden abzuwenden. Im Fall eines Flugzeugunglücks, welches den Tod oder die Verletzung von Passagieren zur Folge hat, werden wir innerhalb von 15 Tagen nach Bestimmung der Identität der berechtigten Person eine Vorauszahlung leisten, um den finanziellen Bedürfnissen dieser Person zu entsprechen. Im Todesfall beträgt diese Vorauszahlung 15'000 SZRe pro Passagier. Diese Vorauszahlungen stellen keine Haftungsanerkennung dar und können gegen die von uns später als Schadensersatz gezahlten Summen aufgerechnet werden.
(1 SZR = 1,86 CHF und 1,17 EUR ungefähre Angabe)

Artikel 13: Zeitliche Begrenzung


13.1 Zeitliche Begrenzung für Ansprüche
Ihre Entgegennahme des aufgegebenen Gepäcks ohne Beschwerde ist für uns Beweis, dass dieses in gutem Zustand und in Übereinstimmung mit dem Beförderungsvertrag transportiert wurde. Im Schadensfall haben Sie diesen sofort nach Entdeckung des Schadens zu melden, spätestens 7 Tage nach Erhalt des aufgegebenen Gepäcks. Im Fall der Verspätung müssen Sie Ihre Ansprüche spätestens innerhalb von 21 Tagen, nachdem Ihnen das Gepäck zur Verfügung gestellt wurde, geltend machen. Dies hat in schriftlicher Form zu erfolgen.

13.2 Zeitliche Begrenzung für Handlungen
Das Recht auf Schadensersatz erlischt, wenn nicht innerhalb von 2 Jahren ab der Ankunft am Zielort bzw. dem Datum der vorgesehenen Ankunft des Flugzeugs oder dem Datum, an dem die Beförderung unterbrochen wurde, eine Handlung auf Schadensersatz eingeleitet wird. Die Berechnungsmethode wird vom für den Fall herangezogenen Gericht bestimmt.

Artikel 14: Sonstiges


14.1 Wahl des Rechtssystems
Solange nicht anders vom Abkommen oder anwendbarem Gesetz vorgesehen, unterliegt dieser Beförderungsvertrag dem Schweizer Rechtssystem.

14.2 Wahl des Gerichtsstands
Solange nicht anders vom anwendbaren Abkommen oder Gesetz vorgesehen, unterliegt jeder Streitfall aus diesem Beförderungsvertrag der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Genfer (Schweiz) Gerichte.

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