FAQ

1.  Welche Flugzeugtypen werden von der Gesellschaft Flybaboo betrieben?

Derzeit betreibt die Gesellschaft Flybaboo 2 Turboprop-Maschinen vom Typ DASH8-400 mit jeweils 74 Sitzen & 3 jet Embraer E190 98/114  Sitzen.

3.  Wo ist der Check-in in Genf?

Im Hauptgebäude des Flughafens, im Bereich "Abflug".

4.  Wie lautet die Nummer des Check-in Schalters, zu dem ich gehen muss? 022 799 38 36

Dafür konsultieren Sie die elektronische Tafel in der Flughafenhalle, denn die Nummer des Schalters kann sich ändern.

5.  Wie viel früher vor dem Abflug muss ich am Flughafen sein?

Sie sollten wenigstens eine Stunde vor der Abflugzeit am Flughafen sein.

6.  Was geschieht, wenn ich zu spät komme und mein Flugzeug verpasse?

In einem solchen Falle wird der Preis des Flugbillets nicht zurückerstattet.

7.  Was ist das Höchstgewicht für Handgepäck?

Das Höchstgewicht für Handgepäck beträgt 8 kg pro Person.

8.  Wie groß darf mein Handgepäck höchstens sein?

Höhe 55 cm, Breite 40 cm und Tiefe 20 cm

9.  Wie lautet die Telefonnummer für den telefonischen Check-in?

Wenn Sie kein Gepäck aufgeben müssen und Ihr Flug bestätigt wurde, können Sie die Nummer 022 717 8559 anrufen und telefonisch einchecken. Sie können 2 Stunden vor dem Abflug telefonisch einchecken. Am Flughafen gehen Sie mit Ihrer gedruckten Buchungsbestätigung direkt zur Passkontrolle. In Lugano verfügen wir leider noch nicht über diese Eincheckmöglichkeit.

10.Wie schwer darf mein Gepäck, das ich aufgebe, höchstens sein?

Wir akzeptieren ein Höchstgewicht von 20 kg pro Person an den Schweizer Check-in Schaltern. Wer für das Flybaboo Abonnement eingetragen ist (regelmäßige Reisende), dem wird ein Übergewicht von 10kg erlaubt.

11.Was geschieht, wenn mein Gepäck das gestattete Höchstgewicht von 20 kg überschreitet?

In diesem Falle müssen Sie einen Zuschlag von 10 CHF pro Kilo Übergewicht zahlen.

12.Warum ist der Preis im Internet ein anderer?

Der im Internet angegebene Preis enthält keine Flughafengebühren.

13.Ist es für mich günstiger, wenn ich mein Flugbillet über das Internet buche ?

Wenn Sie über das Internet buchen, erhalten Sie einen Nachlass von 20 CHF/13 EURO pro Strecke und pro Person.

14.Ich habe gesehen, dass Sie verschiedene Sonderangebote haben. Kann man diese auch über das Internet bestellen?

Ja, einige Sonderangebote können online gebucht werden. Jedoch können Angebote wie " baboo week end ", " baboo senior " und " baboo young " nur über unsere Telefonzentrale unter der folgenden Nummer gebucht werden: 0848445445 (Europa 0080044544545).

15.Kann man ein zu einem Sonderpreis gekauftes Flugbillet umtauschen (Sonderangebotspreis)?

Ein Umtausch ist durchaus möglich, doch dann wird ihrer Umbuchung der Preis zu Grunde gelegt, der zum Zeitpunkt des Umtausches gilt; hierzu kommen noch die Umbuchungsgebühren.


17. Komme ich in den Genuss von Sonderpreisen, wenn ich häufiger mit Ihrer Gesellschaft fliege? 

Unsere Gesellschaft bietet verschiedene Sonderabonnements an (sowohl für Einzelpersonen als auch für Gesellschaften), die den Bedürfnissen jedes Einzelnen angepasst werden können.
Wenn Sie nähere Auskünfte zu diesem Punkt wünschen, könne Sie unsere Telefonzentrale unter folgender Nummer anrufen: 0848445445 (Europa 0080044544545).

18.Ich habe ein 6 Monate altes Baby. Welche Bedingungen gelten für mein Kind? 

Babies und Kinder unter 2 Jahren zahlen nicht. Sie müssen während der gesamten Dauer des Fluges auf dem Schoss eines Elternteils sitzen.

19.Bis zu welchem Alter wird ein Kind als Baby bezeichnet ?

Kinder werden bis zu dem Tag vor Ihrem 2. Geburtstag als Baby bezeichnet (und müssen nicht bezahlen), aber müssen auf dem Schoß der Eltern reisen. Kinder über 2 Jahre müssen ein Flugbillet besitzen, denn sie haben ihren eigenen Sitzplatz.

20.Kann ich mein Billet direkt über Internet ändern ?

Ja, wenn Sie einen LOG IN Account besitzen und Ihre Buchung über diesen Account vorgenommen haben.

21.Sind die Flybaboo Flugzeuge sicher ? 

Es handelt sich um sehr sichere und zuverlässige Maschinen, die für Kurzstreckenflüge in Europa geeignet sind; zudem sind dies übrigens die einzigen Flugzeuge, die das Recht haben, bei einer Sichtweite von nur 3 km in Lugano zu landen.

22.Mein Kind muss alleine reisen. Ist das möglich?

Ja, alleinreisenden Kindern im Alter zwischen 5 und 12 Jahren steht unser UMNR-Dienst (Dienst für unbegleitete Kinder) zum Preis von  50 CHF/35 EURO pro Strecke zur Verfügung.

23.Kann ein Kind unter 5 Jahren ohne Begleitung reisen?

Unser UMNR-Dienst (Dienst für unbegleitete Kinder) steht Kindern unter 5 Jahren nicht zur Verfügung, es sei denn, diese befinden sich in Begleitung eines älteren Geschwisters (Mindestalter : 16 Jahre) oder einer anderen Begleitperson (Mindestalter: 18 Jahre).

24.Worin besteht dieser UMNR-Dienst?

Dieser Dienst versichert, dass die Fluggesellschaft das Kind am Check-in des Abflughafens in Empfang nimmt, den Check-in überwacht, das Kind durch die Passkontrolle begleitet und es dem Kabinenpersonal übergibt, welches das Kind bis zum Zielflughafern beaufsichtigt. Am Ziel angekommen, wird das Kind durch den Zoll begleitet und im Bereich "Ankunft" des Zielflughafens der Person übergeben, die es erwartet.

25.Wie viele solcher UMNR-Kinder akzeptiert die Gesellschaft pro Flug?

Ein UMNR-Kind im Alter von 5 bis 7 Jahren oder 4 UMNR-Kinder im Alter von 7 bis 12 Jahren.

26.Ich bin behindert und benötige Hilfe. Gibt es für mich einen besonderen Service?

Bitte beachten Sie: Wir akzeptieren nur Menschen, die trotz ihrer motorischen Behinderung in der Lage sind, das Flugzeug alleine und ohne Hilfe zu besteigen. Das Call Center muss bei der Buchung informiert werden. Wenn dies bei der Buchung gewünscht wurde, so bietet  Flybaboo Hilfe für behinderte Menschen an. Passagiere, welche die Flybaboo Flugzeuge besteigen, müssen in der Lage sein, die sechs Treppenstufen allein zu steigen. Der Hilfsservice muss im Voraus in der Buchungszentrale unter 848 445 445 bestellt werden.

27.Kann ich ein Tier mit an Bord nehmen?

Wir können maximal 2 Tiere pro Flug (Hunde, Katzen) in der Kabine an Bord unter der Bedingung akzeptieren, dass sie in einem speziellen Käfig/ Tasche getragen werden, welcher  die folgenden Abmessungen nicht überschreiten darf: 55 cm x 40 cm x 23 cm. Außerdem darf das Gewicht des Tieres nicht mehr als 8 Kg, einschließlich des Käfigs/ Tasche (ausgestattet mit einem Reißverschluss, korrekt durchlüftet, sowie mit einer wasserdichten Unterlage) sein. Für die Mitnahme eines Tieres wird eine Gebühr von CHF 50/ EUR 35 erhoben. Dabei muss die Tragetasche des Tieres unter den Vordersitz passen. Bitte beachten Sie, dass die Tiere während des gesamten Flugs in ihrem Käfig bleiben müssen. Zudem können Sie mit einem Tier nicht in der Nähe der Notausgänge sitzen.
Klicken Sie hier, um das "Dokument Tierfreunde" herunterzuladen.

28.Kann ich auch mit meinem Tier reisen, wenn es mehr als 8 kg wiegt (einschließlich Käfig)?

 Ja, aber dann muss das Tier im Frachtraum reisen und in einem angemessenen Käfig untergebracht werden, den der Kunde zu stellen hat.

29.Muss ich für den Transport des Tieres im Frachtraum etwas zahlen?

Wenn Sie weiteres Gepäck aufgegeben haben, hängt der Preis für den Transport des Tieres von seinem Gewicht ab. Angenommen das Tier wiegt 23 kg, dann kostet der Transport  230 CHF (der Preis beträgt 10 CHF/6 EURO pro Kilo).

30.Wenn mein Hund 15 kg wiegt und ich kein Gepäck habe, was muss ich dann zahlen?

Bis zu einem Gewicht von 20 kg brauchen Sie nichts zu zahlen.

31.Ich bin schwanger, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche darf ich im Flugzeug reisen?

Schwangere dürfen bis zur einunddreißigsten Schwangerschaftswoche das Flugzeug
nehmen. Jedoch verlangen wir ab der achtundzwanzigsten Schwangerschaftswoche ein ärztliches Attest.

32.Was muss ich tun, falls mein Gepäck verloren geht?

Bitte kontaktieren Sie unser Call Center unter 0848445445 (Europa 0080044544545). Wird das Gepäck innerhalb eines Monats nicht gefunden, können Sie einen Antrag auf Rückerstattung des Werts seines Inhalts stellen.

33.Was tue ich, wenn mein Gepäck verloren gegangen oder beschädigt ist?

Das Personal der Gesellschaft Flybaboo wird sich an das Fundbüro des Zielflughafens wenden, und sobald das Gepäck angekommen ist, wird der betreffende Kunde informiert. Sollte das Gepäck beschädigt sein, hat der Kunde sofort das Personal der Fluggesellschaft Flybaboo davon in Kenntnis zu setzen.

34.Was muss ich tun, wenn mein Flug annulliert wird?

Wird der Flug infolge eines technischen Problems annulliert, kann der Fluggast die Rückerstattung seines Flugbillets oder unentgeltlich eine Umbuchung des fraglichen Fluges verlangen. Wird der Flug aufgrund von Wetterbedingungen oder Streiks annulliert, können Passagiere nur eine Umbuchung des Fluges erhalten, ohne einen eventuellen Aufpreis zahlen zu müssen. Sollte Ihr Flug annulliert worden sein, warten Sie bitte auf Anweisungen des Bodenpersonals. Sollten Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinerlei Anweisungen bekommen haben, wenden Sie sich bitte an die 0848 455 455 und folgen Sie den Anweisungen des Call Centers.

35.Wer haftet, wenn meine Ausweisdokumente nicht vollständig oder gültig sind?

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen weist die Fluggesellschaft Flybaboo darauf hin, dass gültige Ausweisdokumente vorzulegen sind. Daher verweigert unsere Gesellschaft jede Haftung, falls die Ausweisdokumente des Fluggasts ungültig oder abgelaufen sind.

36.Genügt mein Führerschein bei der Passkontrolle?

Ja, vorausgesetzt, Sie verfügen über einen Schweizer Führerschein und reisen nicht ins Ausland.

37.Ich reise von Lugano über Genf nach Nizza, wie ist der Anschluss bei diesen Flügen gewahrt?

 Wir garantieren Ihnen den Anschluss, wenn Sie nur Handgepäck mitführen, da in Genf wenig Zeit zum Umsteigen bleibt. Diese Situation ist aber nur vorübergehend.

38.Gibt es einen Restaurantbetrieb an Bord?

Ja, wir bieten unseren Fluggästen Wasser und einen Snack an.

39.Darf an Bord des Flugzeugs geraucht werden?

Das Rauchen ist an Bord unserer Maschinen streng verboten.

40. Änderung zu den Sicherheitsbestimmungen des Handgepäcks

IMPORTANT WICHTIG

Die folgende Information betrifft alle Fluggesellschaften der ERA, die innerhalb, in oder aus der EU fliegen. Diese werden mit relativ kurzer Ankündigung eingeführt werden und lassen den Fluggesellschaften wenig Zeit, sich an die logistischen und räumlichen Probleme anzupassen.

Diese neuen Regelungen werden aller Voraussicht nach weitere Verwirrung der Passagiere beim Verständnis der Voraussetzungen ergeben und sogar ablehnende Reaktionen bei den Passagieren hervorrufen, was zu weiteren ausgedehnten Verspätungen führen kann. So werden zum Beispiel Passagiere, welche duty-free "Flüssigkeiten" außerhalb der EU erwerben und diese in die EU einführen wollen, diese erworbene duty-free "Flüssigkeit" abgeben müssen, wenn sie diese als Handgepäck mit sich führen.

Bitte setzen Sie die Flugzeugcrew, die Passagierabwicklung und anderes relevantes Bodenpersonal von den neuen Bestimmungen in Kenntnis.

Am 10. August 2006 wurde eine mögliche Verschwörung entdeckt, in Flugzeugen mit dem Ziel USA Bomben zu zünden, die mit flüssigem Sprengstoff hergestellt worden waren. Die Europäische Kommission hat darauf mit der Beschränkung aller Flüssigkeiten, die Passagiere hinter die Durchsuchungsbereiche und dann an Bord des Flugzeugs tragen dürfen, reagiert. Die neue Direktive EU 1546/2006 beschränkt Flüssigkeiten, die Passagiere hinter die Durchsuchungsbereiche tragen können, ob am Körper oder als Handgepäck, und tritt ab Montag, dem 06. November 2006, in Kraft.

Diese Direktive betrifft alle Flüge, die von Flughäfen in der EU abfliegen (eingeschlossen Norwegen und die Schweiz) ungeachtet ihres Ziels und der Nationalität des Beförderers, so dass derselbe Sicherheitsstand  innerhalb der Europäischen Union erreicht wird. Diese Direktive betrifft nur das Handgepäck, da aufgegebenes Gepäck während  des Flugs nicht zugänglich ist.

Weiterhin verlangen die neuen Bestimmungen von den Passagieren, ihre Mäntel und Jacken an den Sicherheitsbereichen abzulegen und Notebooks und andere elektronische Geräte aus dem Handgepäck zu nehmen, um sie getrennt durchsuchen zu können.

Schließlich wird diese Direktive die Größe des Handgepäcks innerhalb von 6 Monaten auf ein Maximum von 56cm x 45 cm x 25 cm beschränken, wobei es für Musikinstrumente o.ä. die Möglichkeit zur Ausnahme gibt. Rollstühle und Kinderwagen, die vom Passagier genutzt werden, werden zugelassen, solange sie einer ordentlichen Durchsuchung ausgesetzt werden. DAHINGEGEN wurden die Bestimmungen abgeändert, um dem Personal, eingeschlossen der Flugcrew, den Transport von Flüssigkeiten und größerem Handgepäck in den Sicherheitsbereich des Flughafens oder ins Flugzeug zu gestatten. Natürlich wird das Personal bei Betreten kritischer Bereiche des Sicherheitsbereichs durchsucht.

Die weiteren Anforderungen an das Handgepäck (ab Mai 2007) werden die Anzahl der als Handgepäck mitgeführten Gepäckstücke eines Passagiers nicht reduzieren.

BEACHTEN SIE, dass diese Bestimmung ohne Vorurteil von jedem Mitgliedstaat mit zusätzlichen Beschränkungen verstärkt werden können, je nach persönlicher Einschätzung der Bedrohung. Dies ist zum Beispiel auf Flügen in die UK der Fall.

Zusammenfassung: Die neuen Regelungen betreffen alle Flüssigkeiten, da die Durchsuchungsgeräte nicht schnell genug zwischen Flüssigkeiten unterscheiden können, um auf einem Flughafen zum Einsatz zu kommen.

Passagieren wird der Transport von kleinen Mengen an Flüssigkeiten, die zu klein sind, um gefährliche Sprengstoffe herzustellen (in Behältern von maximal 100ml), hinter die Durchsuchungsbereiche gestattet. Sie dürfen also kleine Mengen von Toilettenartikeln und Parfum im Handgepäck mit sich tragen. Die neuen Bestimmungen sehen auch eine Ausnahme bei Medikamenten und benötigten Diätprodukten wahrend eines Flugs, eingeschlossen Babynahrung, vor. Passagiere dürfen diese Artikel auch weiterhin mit sich im Handgepäck tragen.

Zudem dürfen Passagiere auch Flüssigkeiten wie Getränke oder Parfum mit an Bord des Flugzeugs nehmen, wenn diese hinter dem Bereich der Bordingpasskontrolle erworben werden. Die Bestimmungen sehen Vorsichtsmaßnahmen vor, um Öffnen oder Änderung nach Erwerb zu verhindern.

Die Passagiere müssen sämtliche Kleinmengen an Flüssigkeiten in ihrem Handgepäck verstauen und am Durchsuchungsbereich folgendermaßen vorweisen:

Als "Flüssigkeiten" definierte Artikel müssen in einzelnen Behältern mit einem Volumen von nicht mehr als 100ml oder einer gleichvolumigen Bezeichnung vorgewiesen werden. Diese Behälter sind wiederum in einer transparenten versiegelbaren Plastiktüte mit einem Maximalvolumen von einem Liter (1 L) (ungefähr 20 cm x 20 cm Größe) zu verstauen.

Der Inhalt eines jeden Behälters hat dem durchsuchenden Beamten deutlich erkennbar zu sein, die Plastiktüte muss komplett verschlossen und versiegelt sein. Unter Flüssigkeiten fallen: Gel, Flüssigmascara, und flüssiger Lippenstift, Cremes, Lotionen, flüssig/fest Mischung (Joghurt, Frischkäse, Schmelzkäse) sowie der Inhalt von unter Druck stehenden Behältern wie Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole und weitere Artikel mit ähnlicher Konsistenz.

Diese Liste ist nicht abschließend und wird ständig weiterentwickelt.

Ausnahmen können gemacht werden, wenn die Flüssigkeit:

1) während des Flugs verwendet wird und entweder für medizinische Zwecke verwendet wird oder eine besondere Diätvorschrift ist, was auch Babynahrung einschließt. Bei Verlangen ist ein Beweis der Echtheit der freizustellenden Flüssigkeit zu liefern.

2) hinter dem Bereich der Bordingpasskontrolle im Flughafen von Händlern, die genehmigten Sicherheitsmaßnahmen als Teil des Sicherheitsprogramms unterliegen, erworben wurde, unter der Voraussetzung, dass die Flüssigkeit in einer Tasche verpackt ist, welche sicherheitsverpackt ist, und einen zufrieden stellenden Beweis des Erwerbs im Flughafen am vorliegenden Tag aufweist.

3) im Sicherheitsbereich von Händlern, die den genehmigten Sicherheitsmaßnahmen als Teil des Flughafensicherheitsprogramms unterliegen, erworben wurde.

4) an einem anderen Flughafen der EU erworben wurde unter der Voraussetzung, dass die Flüssigkeit in einer Tasche verpackt ist, welche sicherheitsverpackt ist, und einen zufrieden stellenden Beweis des Erwerbs im Flughafen am vorliegenden Tag aufweist.

5) an Bord eines Flugzeugs einer anderen Luftverkehrsgesellschaft der EU erworben wurde unter der Voraussetzung, dass die Flüssigkeit in einer Tasche verpackt ist, welche sicherheitsverpackt ist, und einen zufrieden stellenden Beweis des Erwerbs im Flugzeug am vorliegenden Tag aufweist.

Eine Mitteilung" Verständnis der Direktive 1546/2006" wird von der Direktorenstelle an alle ERA Mitgliedsfluggesellschaften und Flughafensicherheitsdienste geschickt werden. Zudem wird von ACI Europe und AEA eine Kurzinformation für alle Passagiere vorbereitet, welche ebenfalls weitergeleitet wird.

                                       

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